Machtübernahme und systematische Ausgrenzung
Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 begann die systematische Verdrängung von Juden aus allen Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft aber auch ihren Wohnungen. Den ersten Boykott jüdischer Geschäfte gab es bereits am 1. April 1933. Am 7. wurden jüdische Beamte entlassen und jüdischen Rechtsanwälten und Ärzten der Kassenärztlichen Vereinigung die Zulassung entzogen.
Der Druck auf die jüdische Bevölkerung nahm bis 1938 stetig zu. Die Definition davon, wer als nicht-jüdisch oder welcher Betrieb als jüdisch einzustufen ist, war nicht von Beginn an klar. Gab es Zweifel, wurden die Reichsstelle für Sippenforschung oder kirchliche Einrichtungen und ihre Taufregister herangezogen. Viele jüdische Geschäftsleute versuchten über Nichtjuden und sogenannte Auslandsdeutsche im Vorstand ihrer Aktiengesellschaften den Anschein einer Übergabe in ‚arische‘ Hände zu erwecken.
Die Nürnberger Gesetze von 1935 verboten sogenannte Mischehen mit Juden (‚Blutschutzgesetz‘) und das Hissen von Hakenkreuz-, Reichs- und Nationalflaggen (‚Reichsflaggengesetz‘) durch jüdische Betriebe. Den Status eines Reichsbürgers mit allen dazugehörigen Rechten, bekam man nur als „Staatsangehörige[r] deutschen oder artverwandten Blutes“ (‚Reichsbürgergesetz‘).
In den Akten des Schocken-Konzerns finden sich unzählige Zeitungsausschnitte, die die immer mehr werdenden Verbote und Verkäufe jüdischer Unternehmen dokumentieren. Ab 1938 wurde mit zunehmender Anwendung physischer Gewalt zwangsweise enteignet.