Das Jahr 1938
Titel: Anzeige zu einer Geschäftsübernahme des jüdischen Kaufhauses Knopf
Datierung: 1938
Foto: Wikimedia, gemeinfrei
Die Juden werden aus der deutschen Wirtschaft getrieben
Mit der Adefa und vergleichbaren Einrichtungen kündigte sich der zwangsweise Verkauf für 1938 bereits an. Neben den Ratschlägen für eine gelungene Übernahme ehemals jüdischer Betriebe zeigen die Zeitungsausschnitte, die sich in den Schocken-Akten finden, welches Ausmaß die Aufgabe jüdischer Geschäfte im Jahr 1938 angenommen hatte. Durch Anzeigen machten die neuen Besitzer auf die Übernahme aufmerksam.
Die Novemberpogrome und die folgenden Verordnungen waren dann die letzte Stufe der Vertreibung der Juden aus der Wirtschaft. Die „Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ (12. November 1938) bestimmte, dass wer nach dem Reichsbürgergesetz von 1935 als Jude galt, keinen Handwerksbetrieb und kein Geschäft führen durfte. Auch leitende Angestellte verloren ihre Posten. Die „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ (3. Dezember 1938) erlegte Juden auf, ihre Betriebe zwangsweise zu veräußern, Grundbesitz aufzugeben und Aktien bei einer Devisenbank zu hinterlegen. Wertgegenstände waren nach der „Dritte[n] Anordnung auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden“ den staatlichen Behörden gegen eine Entschädigung zu übergeben (1). Die Gewinne sollten dem Staat zugutekommen.
Bei Großfirmen lenkten das Reichswirtschaftsministerium und ein Zusammenschluss von Banken den Prozess des erzwungenen Verkaufs, um geeignete und kreditwürdige neue Eigentümer zu identifizieren. Dabei gab es für die Banken eine Provision von 2%.
Literatur
Johannes Ludwig, Boykott, Enteignung, Mord. Die „Entjudung“ der deutschen Wirtschaft, München/Zürich 1992.